Chronik

Gründungsversammlung

Laut Kassenbuch ist der Begräbnisverein Rückersdorf am 24. Juni 1923 gegründet worden. Unter diesem Datum ist die erste Kassen-Eintragung erfolgt. Im Protokollbuch sind die ersten Eintragungen ohne Datum vorgenommen worden. Leider ist keine gedruckte Satzung aus dieser Zeit vorhanden (lediglich im Rahmen einer Verwaltungssitzung am 18.Juli 1924 wurden Aufzeichnungen über Satzungsänderungen einzelner Paragraphen notiert).

Die Gründungsmitglieder waren damals 8 Herren und zwar:

Der Bürgermeister Herr Georg Beck und die Herren:
Josef Baas, Buchner, Oswald Eisenhart,
Georg Grießmeier, Konrad Hopf,
Ochsenkiel und Carl Satzinger.

Herr Baas war der erste 1. Vorstand, Herr Satzinger der 2. Vorstand, Herr Buchner der Schriftführer, Herr Grießmeier der Kassier und die anderen Herren waren die Beisitzer.

Zur Eröffnungssitzung waren bereits zur Mitgliedschaft angemeldet: 265 Erwachsene, 234 Kinder bis 18 Jahre und außerdem 102 beitragsfreie Ehefrauen. In dieser Gründungsversammlung wurde folgender Antrag gestellt: „auf Anregung von Herr Bürgermeister Beck wird beschlossen, eine Eingabe an das Forstamt Behringersdorf mit der Bitte zu richten, den Verein durch Zuweisung von verbilligtem Holz für Särge zu unterstützen“. Diesen Antrag hat das Forstamt Behringersdorf abgelehnt, da laut Regierungsentscheid eine Abgabe von verbilligtem Holz nur an Vereine in Orten mit über 10.000 Einwohnern erfolgen kann.

Generalversammlungen (oder Jahresversammlungen)

Die erste ordentliche Generalversammlung fand am 19. Juli 1924 statt. Weitere Generalversammlungen fanden jedes Jahr zu unterschiedlichen Terminen und an unterschiedlichen Tagungsorten statt. Die Tagesordnung war fast immer die gleiche: 1. Bericht des Vorstandes, 2. Bericht des Kassiers, 3. Bericht des Revisors, 4. Entlastung, 5. Anträge und 6. Verschiedenes. Eigentlich wie in jedem anderen Verein auch. Ebenso wie laut Satzung die Neuwahlen der Vereins-Verwaltung, oder Änderung der Satzung.

Zusätzlich, und das gab oder gibt es in den wenigsten Vereinen, wurden in den Anfangsjahren auch in den Generalversammlungen namentlich über Neu-Mitglieder abgestimmt, wobei die Neu-Mitglieder nur zu bestimmten Zeiten sich beim Verein anmelden konnten. So wurde z.B. in der ersten Generalversammlung vom 19. Juli 1924 beschlossen, dass Anmeldungen nur in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. Juli eines jeden Jahres erfolgen können. Wer sich nach diesem Zeitraum anmeldete, musste für seine Vereinsaufnahme bis zum nächsten Aufnahme-Termin warten. Das war bis 1949 regelmäßig der Fall. Über jeden einzelnen Aufnahme-Antrag wurde einzeln abgestimmt – teilweise wurden erst Erkundigungen in den Nachbargemeinden eingezogen, wenn „Auswärtige“ die Aufnahme beantragten. Erst musste der „Leumund“ stimmen bevor der Aufnahme zugestimmt wurde.

Auch heute wird noch über jede einzelne Aufnahme von der Verwaltung abgestimmt.

Verwaltungssitzungen

Es fanden regelmäßig während des Jahres und jeweils kurz vor den Generalversammlungen Verwaltungssitzungen statt. In diesen Sitzungen wurden die Punkte ausführlich besprochen, die bei den Generalversammlungen zur Entscheidung anstanden; z.B.: Statuten-(Satzungs-)Änderungen, Entscheidungen über neue Mitglieder, Berichte des Vorstandes und des Kassiers, sowie der Ablauf oder der Vorschlag der Verwaltung zu den Neuwahlen.

Generell wurden damals NUR in den Verwaltungssitzungen die Höhe der auszuzahlenden Sterbegelder festgesetzt. Nach dem Kriege (ab 1949) wurde dann das Sterbegeld von den Mitgliedern in den Jahresversammlungen bestimmt.

Mitglieder

Bei der Gründungsversammlung hatten insgesamt 601 Anmeldungen zum Begräbnisverein Rückersdorf vorgelegen. Bis zur ersten Generalversammlung 1924 kamen noch 42 Anmeldungen dazu.
Gleichzeitig wurde jedoch ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen, „da dieselbe nun schon wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.“ (so der wörtliche Protokoll-Eintrag).

Besonderheiten

Im Gründungsjahr 1923 herrschte große Arbeitslosigkeit, es war die Inflation. Dies war auch der Grund, warum gerade in diesem Jahr die meisten Hilfsvereine gegründet wurden.
Laut CASSA-BUCH vom 17. Oktober 1923 wurden zum Beispiel RM 2.505.600.000,00 (in Worten: zwei Milliarden fünfhundertfünf Millionen sechshundert Tausend) für einen Sterbefall eines Kindes ausgezahlt.
Danach steht: „Saldo RM 421.046.410,00 – Saldo kann nicht übertragen werden, da der Betrag nur den Bruchteil eines Gold- bzw. Rentenpfennigs ausmacht.“ Ehefrauen waren bis zum 31. März 1957 von der Beitragszahlung befreit.

In der Verwaltungssitzung vom 16. Juli 1938 wurden die Mitglieder erstmals als „Volksgenossen“ bezeichnet. Für die Zeit nach dem 14. September 1941 bis vor dem 12. Juli 1948 wurden die Protokoll-Aufzeichnungen aus dem Protokoll-Buch entfernt. Vom wem und warum darüber gibt es keine Aufzeichnungen.

Satzungen

Die Satzung des Jahres 1923 ist nicht mehr vorhanden. Laut Protokoll-Buch könnte man diese jedoch nachvollziehen, wenn – ja wenn nicht bei jeder ordentlichen Mitgliederversammlung einzelne Paragrafen geändert wurden – um im teilweise darauffolgenden Jahr wieder geändert zu werden. Durch den Einzug der Männer in den Kriegsdienst wurden die Satzungsbestimmungen manchmal von Verwaltungs- zu Verwaltungssitzung geändert. Andererseits wurden auch Entschädigungen für vermisste Soldaten gezahlt – auch immer als reine Abstimmungssachlage.
Die älteste Satzung, die dem Begräbnisverein als Druck vorliegt wurde in der Generalversammlung vom 04. April 1959 beschlossen. Diese Satzung wurde von der Regierung Mittelfranken genehmigt.

Alle Satzungsänderungen seit April 1959 mussten von der Regierung als Aufsichtsbehörde genehmigt werden, bevor sie von dem Verein angewandt werden konnten.
Zu diesem Zeitpunkt war immer noch das „Umlageverfahren“ üblich, d.h. es wurde pro Sterbefall ein satzungsgemäßes Sterbegeld ausgezahlt und gleichzeitig bei allen Mitgliedern ein Beitrag kassiert, um diesen Sterbefall zu finanzieren. Dieses Verfahren wurde angewandt bis zum Jahr 1972.

Die Verwaltung hatte damals beschlossen, das Sterbegeld auf über DM 600,00 zu erhöhen, Dieser Antrag wurde von der Regierung abgelehnt, da dieser Betrag beim sogenannten Umlageverfahren die gesetzliche Grenze überschritt. Es wurde daher von der Regierung vorgeschlagen, einen Versicherungsmathematiker zu beauftragen, der Beiträge, Aufnahmegebühren und Sterbegelder auf der Basis eines „Deckungsplanverfahren“ errechnen soll. Bei diesem Verfahren zahlt jedes Mitglied einen bestimmten monatlichen Beitrag, unabhängig davon wie viel Sterbefälle in einem Jahr anfallen. Hierbei wird auch die Summe des Sterbegeldes und des Gewinnzuschlages festgelegt.

Dieses Deckungsplanverfahren wurde in der Mitgliederversammlung vom 23. Januar 1972 beschlossen und ist mit der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken seit dem 01.April 1972 gültig.

Vereins-Übernahme

Im Jahre 1994 wurden wir von der Regierung Mittelfranken gebeten, uns mit dem Bestattungsverein Behringersdorf in Verbindung zu setzen, da dieser Verein vor der Auflösung stünde und seitens der Regierung eine Übernahme durch uns erfolgen könne. Nach Prüfung der Sachlage, Rücksprache mit dem gemeinsamen Versicherungsmathematiker und Ausarbeitung eines Übernahmevertrages wurden mit Zustimmung aller Mitglieder des ehemaligen Bestattungsvereins Behringersdorf und der Zustimmung durch die Rückersdorfer Mitgliederversammlung zum 01. Januar 1997 die Mitglieder des Bestattungsverein Behringersdorf in Rückersdorf übernommen. Ab diesem Tag hatte der Begräbnisverein Rückersdorf insgesamt 910 Mitglieder mehr, aber auch unterschiedliche Sterbegeld-Versicherungen. Die Gesamtzahl der Mitglieder betrug somit am 01. Januar 1997 1.936 Personen.

Vereinskartell

Bei Gründung des Vereinskartell Rückersdorf wurde auch der Begräbnisverein Rückersdorf zur Mitgliedschaft gebeten. Damals war jedoch die Verwaltung des Begräbnisvereins der Meinung, dass der Begräbnisverein eigentlich ein „stiller“ Verein sei; und deswegen wurde seinerzeit auf eine Mitgliedschaft im Vereinskartell verzichtet.
Unter der Federführung des (verstorbenen) 1. Vorsitzenden Klaus Schwarz wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung 2002 beschlossen, dass der Begräbnisverein Rückersdorf dem Vereinskartell in Rückersdorf und in Schwaig (wo ein Teil unserer Mitglieder wohnt) beitritt.

Sonstiges

Bei der Gründung des Begräbnisverein Rückersdorf war die Not der Inflation die maßgebliche Idee der Gründer. Man wollte solidarisch seine Mitglieder im Falle des Todes finanziell unterstützen.
Diese Grundidee besteht auch heute noch und wird auch weiterhin bestehen bleiben.

Damals hatte sich jedes Mitglied bei jedem einzelnen Sterbefall engagiert, so dass viele Kleinbeträge der Mitglieder zu den damaligen Sterbegeldern geführt haben.
Seit April 1972 (der Umstellung auf das Deckungsplanverfahren) zahlt jedes Mitglied seinen Beitrag unabhängig von der Anzahl der Sterbefälle im Jahr. Dadurch war es der Verwaltung des Begräbnisverein Rückersdorf möglich, ein gewisses Kapital im Laufe der Jahre zu erwirtschaften, dessen regelmäßiger Zinsertrag dazu beiträgt, dass jeweils zu bestimmten Stichtagen entschieden werden kann, ob wieder einmal das Sterbegeld und der Gewinnzuschlag im Sterbefall erhöht werden kann.

Der Begräbnisverein Rückersdorf hat zur Zeit 1.736 Mitglieder mit insgesamt 1.920 Versicherungen.

Rückersdorf, den 20. November 2007

Aufgestellt von den zu diesem Zeitpunkt für den Begräbnisverein Rückersdorf tätigen Verwaltungsmitgliedern:
1. Vorstand – (Klaus Schwarz – verstorben am 19. Juli 2007)
2. Vorstand – Hilde Hopf
Kassier – Erwin Neubauer
Schriftführer – Wolfgang Schmidt
Beisitzer – Christa Haggenmiller
Hans-Martin Kugler
Klaus Pürkel
Hans Schmidt
Ulrich Schwarz
Revisoren – Annemarie Ramsteck
Theodor Seubert

In der Mitgliederversammlung vom 29. März 2009 wurde die Namensänderung des Vereins beschlossen in

Begräbnisverein Rückersdorf-Behringersdorf